Zum Thema
Für die Ausführung von Bauarbeiten ist in der Regel die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) vereinbart. Der sichere Umgang mit der VOB ist für die Abwicklung von Bauvorhaben von herausragender Bedeutung, wenn Vorteile bei der Vertragsabwicklung ausgeschöpft und Nachteile vermieden werden sollen. Bestehende Pflichten und Rechte der Vertragspartner sind wegen mangelnder VOB-Kenntnisse sowohl bei Auftraggeber als auch bei Auftragnehmer vielfach nicht klar. Mitarbeiter in allen Bauleistungsbereichen müssen sich deshalb mit der VOB auseinandersetzen.
Teilnehmerkreis
Inhaber, Bauleiter, Arbeitsvorbereiter, Poliere, bzw. alle die mit der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben befasst sind.
Zielsetzung
Anhand von Beispielen aus der Praxis werden ausgewählte Teile der VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) erörtert, um so die Grundlagen für den sensiblen Handlungsrahmen für die künftig bessere und sichere Reaktionsfähigkeit bei der Baudurchführung zu schaffen.
Inhalt
- Geltende Vertragsbedingungen / Grundlagen des Vertrages / Zusammenwirkung BGB und VOB
- Bestimmung des Bau-Soll
- Bewertung von zus. bzw. geänderten Leistungen
- Abrechnung von Nachträgen
- Rechtzeitige Planbeistellung
- Anerkannte Regeln der Technik
- Verbindliche Bauzeit
- Behinderung im Bauablauf
- Schäden an Bauteilen
- Der Auftraggeber kündigt
- Der Auftragnehmer will kündigen
- Ist eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart?
- Die fertige Bauleistung wird abgenommen
- Mängelansprüche / Gewährleistung
- Nachvollziehbar abrechnen
- Stundenlohnarbeiten sind besonders zu handhaben
- Abschlags- und Schlusszahlung
- Sicherheiten (Bareinbehalt/Bürgschaft)
- Streitigkeiten mit dem Auftraggeber
Methode
Präsenzveranstaltung beim AGV Bau Saar in Saarbrücken.
Referent:
Fabian Stutz, Dipl.- und Bau-Ing., öbuv. Sachverständiger
Berater in der BUB Berater-Cooperation, Leopoldshöhe
Termin und Ort:
Mittwoch, 12.02.2025, 09.00 - 16.00 Uhr (Präsenz)
Hinweis:
Präsenzveranstaltung, 100 Punke Meisterhaft 4 Sterne
Anmeldung:
Siehe weiterführender Link